Grundschule Wiesentheid


 

Informationen A-Z


Abwesenheiten von Schülern wegen Krankheit

Bitte denken Sie daran, Ihr Kind im Krankheitsfall telefonisch oder persönlich bis spätestens 7:45 Uhr im Sekretariat zu entschuldigen. Am leichtesten ist es, wenn Sie möglichst frühzeitig auf den Anrufbeantworter der Schule sprechen. Eine schriftliche Entschuldigung kann auch einem Geschwisterkind oder einem Mitschüler mitgegeben werden.
Das dazu benötigte Formular finden Sie hier.
Wir müssen sicher gehen, dass den Schulkindern auf dem Schulweg nichts passiert ist. Fehlt ein Kind unentschuldigt und sind Nachforschungen erfolglos, sind wir rechtlich gezwungen, die Polizei einzuschalten.


Bei einer Erkrankung, die länger als drei Schultage dauert, kann von der Schule ein ärztliches Attest verlangt werden.

Wenn ein Schulkind an einer ansteckenden Krankheit (auch Kopfläuse) leidet, darf es die Schule bis zur vollständigen Heilung nicht besuchen. Eltern sind verpflichtet, die Erkrankung unverzüglich der Schule zu melden.
Siehe auch unter: Grippewelle und Läuse.

 

Änderungen von personenbezogenen Daten

Änderungen von Adressen, Namen und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten müssen bitte möglichst rasch der Schulverwaltung gemeldet werden, da Sie für Notfälle für uns erreichbar sein müssen.
Sollten sich bei Ihnen Änderungen bezüglich der Erziehungsberechtigung, des Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts ergeben, bitten wir ebenfalls um sofortige schriftliche Benachrichtigung.

 

Beurlaubung/Freistellung/Unterrichtsbefreiung

In begründeten Ausnahmefällen können Schüler vom Unterricht befreit werden.

  • Kuraufenthalt
  • Beerdigung/Heirat/Taufe/Konfirmation/Kommunion eines engen Familienangehörigen

Um Ihr Kind für zwei oder mehrere Tage vom Unterricht zu befreien, stellen Sie bitte formlos einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung. Die Schulleitung trifft unter Berücksichtigung der Umstände die Entscheidung über die Unterrichtsbefreiung.
Das dazu benötigte Formular können Sie hier herunterladen. Beachten Sie bitte, dass Reise- und Urlaubstermine dabei grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Freistellungen für maximal einen Tag, die nicht direkt vor oder nach Feier- und Ferientagen oder Wochenenden liegen, genehmigt die Klassenleitung.

Bitte bedenken Sie, dass die Grenzpolizei bei schulpflichtigen Kindern nach einer schriftlichen Unterrichtsbefreiung der Schule fragt.


Depressionen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Ansprechpartnern in Ihrer Nähe zur Unterstützung bei Depression.

 

Elternbeirat/Elternvertreter

Im September finden in allen Klassen Elternabende statt. Dann findet auch die Wahl der Klassenelternsprecher statt.
Nach deren Wahl werden die Elternbeiratswahlen durchgeführt.
Die gewählten Elternvertreter treffen sich regelmäßig und besprechen alle wichtigen Fragen, die das Schulleben betreffen. Der Elternbeiratsvorsitzende
steht in engem Kontakt zur Schulleitung und wird über alle schulischen Entwicklungen informiert und angehört. Schön ist es, wenn der Elternbeirat Projekte und Aktionen der Schule unterstützt. Mehr Informationen zum Thema Elternbeirat finden Sie hier auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Fahrräder und Roller

Die Fahrräder und Roller müssen von den Schülern in der dafür vorgesehenen Garage abgestellt werden. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Fahrzeuge haftet die Schule nicht. Roller und Fahrräder sollten abgeschlossen werden.


Fahrkarten

Das 365-Euro-Ticket des VVM:

  • Gültigkeit nicht nur für den Schulweg, sondern im kompletten VVM-Tarifgebiet in Bussen, Bahnen und Straßenbahnen.
  • Laufzeit komplette 12 Monate: September bis einschließlich August (bisher nur 11 Monate).
  • Bei Umzug oder Schulwechsel können die Schüler das bestehende Ticket einfach weiter nutzen.
  • Ihre Schüler können das Ticket neben dem Schulweg nun auch in der Freizeit und den Ferien ganztags nutzen.

Bei Verlust oder Beschädigung werden die Tickets für die restliche Laufzeit ersetzt. Ersatztickets sind von den Schülern über den Schulverband oder der Schule bei der Fa. Burlein zu beantragen. Es wird dabei eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Den Antrag für ein Ersatz-Ticket finden Sie hier.


Fundsachen

Wir bitten dringend, alle Schulsachen/Kleidungsstücke Ihres Kindes mit dessen Namen zu versehen. Das erleichtert die Rückgabe von verlorenen Gegenständen erheblich. Alle gefundenen Sachen werden im Fundsachen-Schrank in der Aula der Mittelschule aufbewahrt.

 

Grippewelle

Krank wirkende Kinder (Fieber, Appetitlosigkeit) sollen zu Hause gelassen werden, um eine Infektion anderer Personen in der Schule zu vermeiden.
Wenn eine Infektionserkrankung (Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Scharlach, Hepatitis B, Hepatitis A, Noro-Virus, Rota-Virus) ärztlich diagnostiziert wurde, müssen die Schulen davon zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.
Zur Information: Nicht jeder grippale Infekt ist eine Influenza; bei Verdacht auf Influenza (schweres Krankheitsgefühl, hohes Fieber, Kopfschmerz, Husten) sollte ein Arzt aufgesucht werden, um eine Diagnose zu stellen.


Handy, Smartwatch, Smartphone

Das Mitnehmen einer Smartwatch ist generell nicht gestattet – auch nicht in der Büchertasche. Viele Kinder sind im Umgang mit diesen Uhren überfordert und es kommt zu unerlaubten Foto- und Filmaufnahmen von Mitschülern. Außerdem können manche Smartwatches über eine Abhörfunktion verfügen. Dies verstößt gegen den Datenschutz.
Handys (Smartphones) dagegen können für Eltern und Kinder einen Sicherheitsaspekt darstellen und die Kommunikation nach Schulschluss erleichtern. Das Mitbringen von Handys ist aber nur dann erlaubt, wenn sie ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden. Werden sie von den Schülern aus der Büchertasche herausgenommen, werden die Geräte eingesammelt und an die Eltern zurückgegeben. Die Schule übernimmt keine Haftung, wenn Mobiltelefone beschädigt werden oder verloren gehen.


Hausaufgaben

Die täglichen Hausaufgaben dienen zur Übung und Festigung von Gelerntem. Sie sind daher für den schulischen Erfolg wichtig. Die Eltern achten bitte mit darauf, dass das Schulkind sein Hausaufgabenheft vollständig und zuverlässig führt.


Individuelle Förderung

Durch enge und regelmäßige Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft des MSD (Mobiler sonderpädagogischer Dienst) und der Beratungslehrkraft an unserer Schule können individuelle Defizite aufgespürt, analysiert und durch gezielte Förderung abgebaut werden.
Außerdem unterstützt eine ausgebildete Förderlehrkraft die Kinder bei Bedarf in Einzelbetreuung oder in Kleingruppen.
Immer wieder helfen uns Bundesfreiwillige an unserer Schule, die unter anderem in der Einzelförderung eingesetzt werden können. Auf Antrag werden auch Schulbegleiter für einzelne Kinder im Unterricht eingesetzt.

 

Jugendverkehrsschule - Radfahren

In der vierten Klasse besuchen alle Schülerinnen und Schüler die Jugendverkehrsschule. Sie werden im Radfahren ausgebildet und machen anschließend die Radfahrprüfung.
Die Verkehrspolizei empfiehlt dringend, Kinder erst nach Bestehen der Radfahrprüfung in der vierten Klasse mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Dabei sollte das Fahrrad verkehrssicher sein und die Schüler einen passenden Helm tragen.


Läuse (Kopfläuse)

Läuse sind kein Zeichen mangelhafter Körperpflege, sie lassen sich durchaus auch auf gepflegten Köpfen nieder.
Keine Angst: Kopfläuse sind keine Überträger von Krankheiten. Eine Übertragung durch Haustiere ist auch nicht möglich.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen entdecken, informieren Sie bitte die Schule. Das Kind kann an diesem Tag den Unterricht nicht besuchen. Sie erhalten ein Informationsblatt mit Tipps für eine Behandlung und die weitere Vorgehensweise.


Lernen vor Ort

Wir verknüpfen Unterricht mit der Wirklichkeit. Dazu gehört die unmittelbare Begegnung mit Natur und verschiedenen Einrichtungen: Lebensraum Wald, Lebensraum Wiese und Hecke, Museumsbesuche, Freiwillige Feuerwehr, Abfallwirtschaft, Klärwerk, usw.


Leseförderung

Lesen gehört zu einer der grundlegenden Voraussetzungen für den schulischen Erfolg. Neben Lese-Ecken, die den Schülern in den Klassenzimmern zur Verfügung stehen, besuchen die Klassen in regelmäßigen Abständen die Gemeindebücherei, damit die Schüler sich mit Lesefutter versorgen können. 

In den einzelnen Klassen wird das Lesen zusätzlich durch verschiedene Arbeitsmittel gefördert:                  Filby, Floh-Lesetraining, Antolin, usw.

Die Leseförderung ist auch eine wichtige Aufgabe des Elternhauses. Regelmäßiges Vorlesen und das Ermuntern der Kinder zu eigenständigem Lesen fördern die Entwicklung der Kinder und das schulische Leistungsvermögen nachhaltig.


Medien

Richtiger Umgang mit modernen Medien (PC, Smartphone, Tablet und Co.) im privaten Umfeld ist wichtig.
Folgende Prinzipien der Medienerziehung sind einer Handreichung der Stiftung Medienpädagogik Bayern entnommen und können als Anhaltspunkt dienen:
Kinder lernen den Umgang mit Medien in erster Linie zu Hause. Überprüfen Sie Ihre eigenen Mediengewohnheiten und seien Sie sich Ihrer Vorbildfunktion bewusst. Verständigen Sie sich mit Ihrem Kind auf Regeln des Medienumgangs.
Die Mediennutzung sollte gemeinsam festgelegt und verbindlich vereinbart werden. Kinder müssen den Umgang mit Medien erst lernen. Deshalb ist es wichtig, den Medienumgang immer wieder in der Familie zu thematisieren und Grenzen zu setzen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite Stiftung Medienpädagogik Bayern.

  

Mitteilungsheft - Hausaufgabenheft

Alle Kinder führen ein Hausaufgabenheft oder eine Hausaufgabenmappe, die gleichzeitig dem Informationsaustausch zwischen Lehrkraft und Eltern dienen. Bitte sehen Sie regelmäßig nach Mitteilungen von Lehrern oder Ganztagsbetreuung und nutzen Sie die Mappe für Ihre Anliegen.


Musikunterricht

„Wir musizieren“ ist ein Schulprojekt für die zweiten Klassen, das an unserer Schule durchgeführt wird. Dabei erhalten die Kinder Unterricht von speziell ausgebildeten Musiklehrern: Musikalische Grundausbildung, gemeinsames Singen und Tanzen und Kennenlernen verschiedener Instrumente sind die Unterrichtsinhalte.
Wenn wir die entsprechende Stundenzuteilung bekommen, bieten wir für die Schüler der zweiten und dritten Klassen eine Arbeitsgemeinschaft „Chor“ an, der bei Schulfesten und gemeinsamen Feiern auftritt.
Die Sing- und Musikschule Steigerwald e.V. bietet jährlich einen Schnuppertag für unsere Erstklässler an. Dabei besuchen die Klassen eine Unterrichtsstunde der Musikschule und können verschiedene Instrumente ausprobieren. Mit einer ausreichenden Anzahl von interessierten Schülern kann für die dritten Klassen auch eine "Bläserklasse" am Unterrichtsvormittag angeboten werden.


Notengebung

In der ersten Klasse erhalten Ihre Kinder noch keine Noten. Stattdessen bekommen Sie am Ende des Schuljahres eine verbale Beurteilung über die Lernentwicklung Ihres Kindes. Noten erhält Ihr Kind erst mit dem Jahreszeugnis der 2. Klasse.
Im Lernentwicklungsgespräch in den Kassen 1 - 3, das zum Halbjahr zwischen Schüler, Eltern und Lehrkraft geführt wird, werden Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten des Kindes besprochen. In der vierten Klasse gibt es Anfang Mai ein Übertrittszeugnis.

 

Pausen

Unsere Pausen finden möglichst im Freien statt, um den Kindern ausreichend Bewegungsmöglichkeiten zu geben. Daher gehen wir auch bei leichtem Regen nach draußen. Achten Sie daher unbedingt auf Kleidung, die dem Wetter angepasst ist.

 

Rauchverbot

Auf dem gesamten Schulgelände, also auch auf dem Vorplatz, an der Bushaltestelle und auf den Parkplätzen gilt ein striktes Rauchverbot. Denken Sie an Ihre Vorbildfunktion und halten Sie dieses Verbot bitte zum Schutz unserer Kinder ein!

 

Schulbescheinigungen

Schulbescheinigungen erhalten Sie im Sekretariat. Sie werden Ihnen in der Regel am nächsten Tag über Ihr Kind zugestellt.


Schulbücher       

Bitte achten Sie zusammen mit Ihrem Kind darauf, dass die Schulbücher in einem guten Zustand bleiben. Die Schülerbücher müssen bitte eingebunden werden und mit Namen und Klasse versehen werden. Am Schuljahresende werden die Schulbücher überprüft, ob sie pfleglich behandelt wurden und im nächsten Jahr weiterverwendet werden können.


Schulbus - Busregeln

Damit unsere Buskinder sicher zur Schule kommen, erhalten die Erstklässler ein Mitteilungsblatt mit den geltenden Busregeln. Die Regeln finden Sie hier. Die Lehrkräfte helfen den Erstklässern in den ersten Schulwochen. Die Schüler nutzen den ÖPNV  (Öffentlicher Personen-Nahverkehr), der nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule fällt.


Schullandheim

Ein Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit ist ein mehrtägiger Aufenthalt im Schullandheim. Wenn die Klassenlehrer es ermöglichen können, fahren die Schüler in der vierten Klasse in eine geeignete Unterkunft. Dort erleben unsere Kinder Unterricht und Gemeinschaft nachhaltig, projekt- und handlungsorientiert, fächerübergreifend und sozial wirksam.


Schultür geschlossen halten (Sicherheitsmaßnahme)

Es ist Vorschrift für Schulen, dass die Schultüren geschlossen sind, damit der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude kontrolliert werden kann.
Die Schulkinder in allen Klassen wurden belehrt, dass sie die Türen nicht für Erwachsene öffnen sollen.
Eltern betreten das Schulhaus bitte nur über den Haupteingang. Über Klingel und Sprechanlage am Haupteingang werden Sie von den Sekretärinnen ins Schulgebäude gelassen.
Wenn Sie Ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen wollen, ist die Treppe an der Bushaltestelle, die zum Pausenhof führt, ein geeigneter Platz, um auf die Schüler zu warten.

 

Schulunfälle

Unfälle, die sich in der Schule, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg ereignen, müssen innerhalb von drei Tagen der Schulleitung gemeldet werden. Bei Versäumen einer Meldung ist die Versicherungsleistung nicht mehr gewährleistet. Die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit - unfallversichert in der Schule" mit ausführlichen Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier.

 

Sportunterricht

  • Ohrringe müssen schon zu Hause ordnungsgemäß so abgeklebt werden, dass der Schutz im Sportunterricht noch hält.
    Wenn möglich, sollen Ohrringe an Sporttagen nicht angelegt werden.

  • Jeglicher anderer Schmuck (Uhren, Ketten, Ringe, Bändchen etc.) darf im Sportunterricht nicht getragen werden.
    Bitte schicken Sie Ihr Kind an den betreffenden Tagen bereits ohne Schmuck in die Schule.
  • Lange Haare müssen bitte mit einem Zopfgummi zusammengebunden werden.
    Haarschmuck wie Spängchen, Haarreife etc. darf ebenfalls nicht getragen werden.

  • Die Kinder müssen feste Sportschuhe tragen.

Dies dient der Sicherheit Ihres Kindes und der Vermeidung von Sportunfällen!

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen, so schicken Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.


Theater

Theaterbesuche sind für Schüler eine spannende Erfahrung. Wir versuchen es zu ermöglichen, dass alle Kinder der Schule gemeinsam Theaterstücke besuchen.
In den vierten Klassen beschäftigt sich das Theaterprojekt „Hau ab“ mit dem Thema: „Missbrauch und sexualisierte Gewalt“. Begleitend dazu wird ein Elternabend zum Thema angeboten.




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